Steuervorteile und kaum Bürokratie: Was will Unternehmer mehr?
Zugegeben: Die Behauptung, die Ltd. & Co. KG sei die beste aller Rechtsformen, ist gewagt – kommt es doch bei der Wahl einer geeigneten Rechtsform vor allem auf die vom Unternehmer verfolgten individuellen Ziele an. Dennoch: Unter den gängigsten Aspekten ist die Ltd. & Co. KG anderen Rechtsformen (auch der Limited mit deutscher Zweigniederlassung) überlegen. Warum – das zeigen wir ihnen auf dieser Seite ausführlich. |
Aber vorab Folgendes: Für das Ziel, als Eigentümer einer Gesellschaft unerkannt zu bleiben, eignet sich die Ltd. & Co. KG nicht, denn ihre steuerlichen Vorteile setzen voraus, dass der Unternehmer selbst Kommanditist (also beschränkt haftender Gesellschafter) ist. Auch wenn dies manche Anbieter anders darstellen mögen: Wer etwa wegen einer früheren Insolvenz eine Rechtsform sucht, die ihm den geschäftlichen Neustart ermöglicht, kann das Thema Ltd. & Co. KG getrost ad acta legen.
Was ist eigentlich eine Ltd. & Co. KG?
Die Ltd. & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft nach deutschem Recht (HGB), die zwei Arten von Gesellschafter hat: Der Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) haftet unbeschränkt, also mit seinem gesamten Vermögen. Daneben gibt es einen oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten), die beschränkt auf ihre Kommanditeinlage haften.
Die Ltd. & Co. KG ist eine Mischform, bei der die Rolle des Komplementärs eben von der Limited als Kapitalgesellschaft übernommen wird. Eine Vorlage für den Gesellschaftsvertrag senden wir unseren Kunden gern im Word-Format zu. Fast schon der Regelfall ist die Ein-Mann-Ltd. & Co. KG, bei der der alleinige Director und Gesellschafter der Limited zugleich auch einziger Kommanditist der Ltd. & Co. KG ist. Im Folgenden wird auf eine Ein-Mann-Ltd. & Co. KG abgestellt, bei der die Limited nicht am Kapital der Ltd. & Co. KG beteiligt ist, also auch nicht am Gewinn partizipiert.
Die Gründung einer Ltd. & Co. KG erfolgt in zwei Stufen: Zuerst erteilen Sie uns bitte den Auftrag zur Gründung der irischen Komplementär-Limited. (Hierzu im Bestellformular für die irische Limited bitte das Ltd. & Co. KG-Paket wählen; Kosten: EUR 890 im 1. Jahr, EUR 460 in den Folgejahren, jeweils zzgl. MwSt.) Nach Erhalt Ihrer beglaubigten Unterlagen muss der Director und (künftige) Kommanditist einen Notartermin zur Anmeldung der Ltd. & Co. KG beim örtlich zuständigen Handelsregister wahrnehmen.