Seit wir 2003 die ersten Limiteds für unsere Kunden gründeten, haben wir viel gelernt.
Damals lebten wir naturgemäß vorwiegend vom Neugeschäft. Heute ist das umgekehrt: Rund zwei Drittel unseres Umsatzes erwirtschaften wir durch die Pflege und Betreuung unseres bestehenden Kundenstamms.
Das bedeutet: Wir möchten in erster Linie nicht nur schnell eine Limited für einen Kunden gründen, sondern sind vor Allem an einer langfristigen Kundenbeziehung mit Ihnen interessiert.
Und dies wiederum setzt voraus, dass auch nach der Limited-Gründung die Weichen richtig gestellt werden und Sie auch die nötige Unterstützung bei den ersten Rechtshandlungen der Limited in Deutschland erwarten können – von der Handelsregisteranmeldung bis zur Kontoeröffnung.
Wir wissen: Nur zufriedene Kunden sind langfristige Kunden. Wir stehen Ihnen vor und nach der Gründung mit Rat und Tat zur Seite. Und deshalb sind wir besonders stolz auf unsere Referenzen.
57! Das ist die Anzahl der deutschsprachigen Limited-Agenturen, die seit Beginn des deutschen Limited-Booms 2003 wieder von der Bildfläche verschwunden sind oder unter anderem Namen neu gestartet wurden. Die Lebensdauer dieser Agenturen betrug im Schnitt rund 2,7 Jahre (Quelle: Eigene Beobachtungen; Stand: Mai 2023). |
In der Folge waren die Kunden dieser 57 Agenturen mit ihren Limiteds auf sich allein gestellt – die Weiterleitung der für die Limited bei ihrem Registersitz eingehenden Post funktionierte nicht mehr, die Limited konnte auf Behördenschreiben nicht reagieren, hielt wichtige Abgabefristen nicht ein und wurde schließlich von Amts wegen gelöscht.
Die Gründe für das regelmäßige Verschwinden von Agenturen liegen auf der Hand: Einerseits werden Neukunden oft mit Versprechen geködert, die sich später als unhaltbar erweisen. Andererseits ist eine Limited recht schnell gegründet, die eigentliche Arbeit aber beginnt meist erst später - wenn Konten eröffnet, Handelsregistereintragungen am Sitz der Betriebsstätte erfolgen sollen oder die Limited ihren Pflichten gegenüber den Behörden nachkommen muss – der Druck unzufriedener Kunden wurde vielen Anbietern offenbar zu groß.
Wie aber können Sie sicher sein, nicht bei Agentur Nummer 58 zu landen?
Ganz einfach: Wenn eine Limited-Agentur die Gründung oder Betreuung irischer Limiteds anbietet oder vermittelt, dann muss sie vom irischen Department of Justice als Trust or Company Service Provider ("TCSP") zugelassen sein. Fehlt diese Zulassung, verstößt die Agentur gegen irisches Recht. Über unser irisches Tochterunternehmen COMPANEA LIMITED verfügen wir über diese Zulassung (Genehmigung v. 30.01.2023, Ref. TCSP APP/1370/2022, gültig bis 29.01.2026); die entsprechende Veröffentlichung finden Sie im irischen Gesetzesblatt.
Daneben hilft es natürlich, auf Kontinuität zu achten. Hierzu eine hilfreiche Recherchetools:
- web.archive.org - hier können Sie nachschlagen, wie lange die Webseite einer Agentur schon existiert und wie sie früher aussah – mit oft sehr überraschendem Ergebnis.
- www.unternehmensregister.de - hier können Sie recherchieren, ob und seit wann eine Agentur über einen deutschen Handelsregistereintrag verfügt und wie oft der Geschäftsführer in der Vergangenheit gewechselt hat.
- www.companieshouse.gov.uk - hier, auf der Webseite des englischen Handelsregisters, können Sie - wenn die Agentur als englische Limited firmiert - nachsehen, ob sie ihre eigenen Jahreserklärungen (Confirmation Statements, Accounts) ordnungsgemäß abgegeben hat.
- core.cro.ie - hier, auf der Webseite des irischen Handelsregisters, können Sie - wenn die Agentur als irische Limited firmiert - nachsehen, ob sie ihre eigenen Jahreserklärungen (Annual Returns, Accounts) ordnungsgemäß abgegeben hat.