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Unpfändbare GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder KG (Kommanditgesellschaft)

Ob eine Limited, Stiftungs-Limited, LLC oder doch eine deutsche Rechtsform für ein Unternehmen am besten geeignet ist, bedarf stets der Abwägung anhand der Ziele und der individuellen Situation des Unternehmers.

Die Lösung für den auf Unpfändbarkeit bedachten Unternehmer, der für das operative Geschäft nicht auf ausländische Rechtsformen zurückgreifen will, bietet hier die Kombination einer irischen Stiftungs-Limited mit einer deutschen Rechtsform.

In allen nachfolgend beschriebenen Konstellationen ist der Einsatz der Stiftungs-Limited auf Dauer sehr kosteneffizient und unbürokratisch; denn die Stiftungs-Limited verfügt über keinen eigenen Geschäftsbetrieb. Daher gilt für die Stiftungs-Limited:

- Kein deutscher Handelsregistereintrag nötig

- Keine IHK-Mitgliedspflicht

- Keine Bilanzveröffentlichungen im Bundesanzeiger

Auf diese Weise geben Sie, ohne auf den Einsatz Dritter (Treuhänder, Familienangehörige) angewiesen zu sein, Ihrem geschäftlichen Neustart einen sicheren Rahmen – auch z.B. während oder nach einem Privatinsolvenzverfahren.

 

1.) Unpfändbare Stiftungs-Limited mit Tochter-UG (haftungsbeschränkt)

Eine Stiftungs-Limited, deren Mitglied und Director Sie sind, wird als Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) eingesetzt. (Das Modell funktioniert entsprechend natürlich auch bei einer Tochter-GmbH; damit die Stiftungs-Limited das Mindeststammkapital aufbringen kann, müssten Sie ihr hier ein Darlehen in entsprechender Höhe gewähren.)

 

 

Im Ergebnis sind auch die Geschäftsanteile der UG (haftungsbeschränkt) für Ihre Gläubiger nicht pfändbar; denn sie befinden sich im Eigentum der Stiftungs-Limited. Diese wird aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung nicht Ihrem Vermögen zugerechnet, ist also in einem Vermögensverzeichnis auch nicht anzugeben.

Der Weg zu Ihrer unpfändbaren UG (haftungsbeschränkt) erfolgt in zwei Stufen:

- Zuerst erteilen Sie uns bitte den Auftrag zur Gründung der irischen Stiftungs-Limited. (Hierzu im Bestellformular bitte unsere Empfehlung für die deutsche Zweigniederlassung wählen; Kosten: EUR 795 im 1. Jahr, EUR 360 in den Folgejahren, jeweils zzgl. MwSt.).

- Nach Erhalt Ihrer beglaubigten Unterlagen muss der Director und (künftige) Geschäftsführer der UG (haftungsbeschränkt) einen Notartermin zur Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) beim örtlich zuständigen Handelsregister wahrnehmen.

Wenn Sie Ihre pfändungsfreie UG (haftungsbeschränkt) sofort benötigen, können Sie auf unsere Vorratsgesellschaften zurückgreifen: Wir halten stets vorgegründete Stiftungs-Limiteds mit bereits existierender Tochter-UG (haftungsbeschränkt) zur sofortigen Übernahme bereit. Im Gesamtpreis von EUR 1.590 zzgl. MwSt. sind auch die Leistungen Registered Office und Sorglos-Paket für 12 Monate enthalten. Alles was Sie noch tun müssen ist, einen Notartermin wahrzunehmen, um die Änderungen bzgl. der UG (haftungsbeschränkt) - Firmenname, Geschäftsführer, Geschäftsgegenstand sowie ggf. Sitz - beim Handelsregister anzumelden. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse gern an. 

 

2.) Kommanditgesellschaft mit unpfändbarer Stiftungs-Limited als Kommanditistin

Die KG ist eine der ältesten deutschen Rechtsformen. Neben dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), der die Geschäfte führt, gibt es einen Kommanditisten, der eine Kapitaleinlage leistet und darüber hinaus nicht haftet.

Anders als bei der Sonderform der Ltd. & Co. KG, bei der aus Haftungsgründen als Komplementär eine Limited fungiert, ist bei der unpfändbaren KG eine Stiftungs-Limited Kommanditist.

Komplementär ist der Unternehmer.

Der ‚Clou‘ hierbei: Der Gewinn der KG steht gemäß Gesellschaftsvertrag (eine Vorlage erhalten Sie von uns) zu 100 Prozent dem Kommanditisten zu. Der voll haftende Unternehmer erzielt also keine (pfändbaren) Einkünfte.

 

 

Attraktiv ist dieses Modell auch, weil die KG mit voll haftendem Komplementär keine Bilanzen beim Bundesanzeiger einreichen muss.

Auch der Weg zu Ihrer unpfändbaren KG erfolgt in zwei Stufen:

- Zuerst erteilen Sie uns bitte den Auftrag zur Gründung der Stiftungs-Limited. (Hierzu im Bestellformular bitte unsere Empfehlung für die deutsche Zweigniederlassung wählen; Kosten: EUR 855 im 1. Jahr, EUR 410 in den Folgejahren, jeweils zzgl. MwSt.).

- Nach Erhalt Ihrer beglaubigten Unterlagen muss der Director und (künftige) Komplementär der KG einen Notartermin zur Anmeldung der KG beim örtlich zuständigen Handelsregister wahrnehmen. Die Notar- und Handelsregistergebühren liegen (bei einer Kommanditeinlage von bspw. EUR 100) jeweils bei ca. EUR 100.

 

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