Auch die Limited kommt nicht ganz ohne Behördenkontakte aus – die allerdings erheblich weniger aufwändig sind als etwa bei einer GmbH.
Denn die englischen Behörden verstehen sich im Allgemeinen als Dienstleister für Unternehmen, nicht als deren Gegner. Daraus hat sich eine unternehmensorientierte Servicekultur entwickelt, die auf dem europäischen Kontinent ihresgleichen sucht.
Hier greift unser Sorglos-Paket: Die regelmäßigen englischen Behördenangelegenheiten können Sie in deutscher Sprache über uns bzw. den von uns gestellten Secretary abwickeln. Dank eines weitgehend automatisierten Erinnerungs- und Wiedervorlagesystems stellen wir sicher, dass Sie Fristen einhalten - und erinnern Sie durchaus solange, wie nötig, und notfalls auch per Einschreiben.
So können wir den Zeitaufwand, den Sie für englische Behörden verbringen, auf gut 10 – 15 Minuten im Jahr (!) begrenzen.
Die meisten Limiteds haben mit zwei englischen Behörden zu tun, Companies House (Handelsregister) und Her Majesty‘s Revenue & Customs (kurz HMRC, das englische Finanzamt).
Companies House (Handelsregister)
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Das englische Handelsregister – das anders als in Deutschland zentral geführt wird – ist sozusagen die Geburtsstätte Ihrer Limited. Hier erhält sie ihre Registernummer, mit der Eintragung entsteht die Limited (die Eintragung ist konstitutiv). Ab dem Tag der Eintragung kann Ihre Limited Geschäfte tätigen. Zum Nachweis der Eintragung stellt das Companies House eine Gründungsurkunde, das Certificate of Incorporation, aus, das neben dem Namen der Limited auch die Registernummer enthält. |
Jede Limited muss bei Companies House zwei Erklärungen im Jahr abgeben: 1.) Confirmation Statement (vormals "Annual Return" genannt; Statusbericht mit Angabe von Directors, Gesellschaftern, Personen mit signifikanter Kontrolle, Geschäftzweck etc.). Fälligkeit: 3 Wochen nach jedem Jahrestag der Gründung („Geburtstag“) der Limited. Unsere Kunden erhalten von uns automatisch und rechtzeitig einen deutschsprachigen Confirmation-Statement-Fragebogen zugesandt. 2.) Accounts (Offenlegungsbilanz nach englischem Recht). Fälligkeit: 9 Monate nach Ende eines englischen Geschäftsjahres (das jeweils am Monatsletzten des Jahrestags der Gründung („Geburtstag“) der Limited endet). Auf Wunsch passen wir die englischen Geschäftsjahre ohne Aufpreis dem Kalenderjahr an. Der mit uns kooperierende Rechtsanwalt kann die Accounts aus der deutschsprachigen Bilanz herleiten (Kosten: EUR 180). Falls die Limited ruhte, also keine buchungspflichtigen Geschäftsvorgänge erfolgt sind, genügt die Abgabe einer Nullbilanz, für die wir unseren Kunden eine Vorlage mit deutscher Übersetzung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sind natürlich alle Änderungen, die die Limited betreffen, bei Companies House einzureichen – also etwa Neu- oder Abberufung von Directors, Adressänderungen von Directors, Kapitalerhöhungen, Änderung des Firmennamens etc. All dies können Sie natürlich gegen Erstattung einer geringen Gebühr in deutscher Sprache vollständig über uns abwickeln. (Details zu Gebühren in unserer Preisliste ganz unten unter „Unregelmäßige Kosten“). |
HMRC (Finanzamt)
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Stellen Sie sich vor, alle deutschen Finanzämter und Zollbehörden würden zu einer einzigen Riesenbehörde zusammengeschlossen. Unvorstellbar? Nicht in England: Im Jahr 2005 wurde die englische Finanzverwaltung Inland Revenue mit dem englischen Zoll, Customs & Excise, fusioniert, es entstand Her Majesty‘s Revenue & Customs, kurz: HMRC. |
Im Normalfall hat eine Limited, deren Ort der Geschäftsleitung außerhalb des Vereinigten Königreichs liegt, nicht viel mit HMRC zu tun. Es lassen sich drei Fallgruppen unterscheiden: ⇒ Die Limited, die ruht und bei Companies House eine Nullbilanz abgegeben hat, informiert HMRC einmal im Jahr hierüber. Unsere Kunden erhalten hierzu einen Musterbrief von uns, der vom jeweiligen Director zu unterschreiben ist. ⇒ Die Limited, die außerhalb des Vereinigten Königreichs tätig und steuerpflichtig ist, muss dies gegenüber HMRC anhand einer Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts nachweisen. Unsere Kunden erhalten eine Vorlage für den Antrag, den sie bitte bei ihrem örtlichen Finanzamt stellen, von uns. Die Vorlage enthält einen Vordruck für die Ansässigkeitsbescheinigung. ⇒ Befindet sich der Ort der Geschäftsleitung einer Limited im Vereinigten Königreich, dann muss die Limited einmal im Jahr eine Körperschaftsteuererklärung (Corporation Tax Return) und ggf. eine Umsatzsteuererklärung (VAT Return) abgeben. |