Stichwort Anonymität
In den US-amerikanischen Gesellschaftsrecht-Jurisdiktionen, allen voran der von Wyoming, wird (unternehmerische) Freiheit traditionell groß geschrieben – und dazu gehört auch das Recht auf Anonymität. Um die Vertretungs- und Eigentumsverhältnisse einer LLC anonym zu halten, ist daher grundsätzlich kein Treuhand-Gesellschafter notwendig. (Übrigens: Hier geht es zu unserem Interview zur LLC mit dem Abmahn-Blog von Israel-Trail.com.) Auch der Corporate Transparency Act, der ab 2024 ein Register der Wirtschaftlichen Eigentümer von US-Unternehmen vorsieht, ändert hieran im Wesentlichen nichts: Die Einsichtnahme in das Register ist nur bestimmten staatlichen Stellen und Banken gestattet, denen die LLC dies zuvor schriftlich gestattet hat. Im Einzelnen: |
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1.) Anonyme LLC als „eigener Treuhänder“ (TIPP)Die LLC bietet eine verblüffend einfache Möglichkeit, anonym am Geschäftsleben teilzunehmen, ohne dass hierfür fremde Dritte als Treuhänder eingesetzt werden müssten. Stattdessen genügt es, wenn der auf Anonymität bedachte Kaufmann eine LLC gründet, deren Manager und Member er selbst ist. Aus den öffentlich einsehbaren Registern ergibt sich dies nicht (Näheres hierzu weiter unten). Mit der frisch gegründeten LLC schließt er dann einen Treuhandvertrag, wonach die LLC auf seine Weisung hin bestimmte Geschäfte im eigenen Namen, aber auf seine Rechnung durchführt. Hier genügt im Prinzip bereits ein Dreizeiler. Treugeber ist der Unternehmer, Treuhänder die LLC. Sollen Zahlungen anonym entgegengenommen werden, bietet sich zunächst an, dass der Unternehmer ein Paypal-Konto einrichtet; hier sind Kontobezeichnungen mit Phantasienamen möglich, sodass der Zahlungsabsender nicht erkennt, an wen er zahlt. Wird ein Konto mit IBAN-Nr. benötigt, empfiehlt sich für die LLC www.wise.com. Liegt der Umsatz, den der Unternehmer auf diese Weise im ersten Jahr erzielt, unter 50.000 Euro, dann muss keine Umsatzsteuer entrichtet werden (§ 19 UStG; deutsches Steuerrecht ist grds. dann einschlägig, wenn der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegt). Bei dieser Gestaltung ruht die LLC; alle Geschäftsvorfälle sind steuerlich beim Unternehmer, nicht bei der LLC zu erfassen. Daher muss die LLC, die lediglich als eigener Treuhänder des Unternehmers fungiert, auch keine Steuererklärungen abgeben und keine Bilanzen erstellen. Fazit: Zur wirksamen Anonymisierung des (z.B. Einzel-)Unternehmers genügt oft bereits eine einfache LLC ohne Treuhänder. => Bitte buchen Sie für diese Gestaltung im LLC-Bestellformular das Basispaket (EUR 740).
2.) Anonymität bei LLC mit deutscher ZweigniederlassungSoll die LLC in Deutschland einer operativen Tätigkeit nachgehen, unterhält sie hier also eine Zweigniederlassung, dann muss die Zweigniederlassung beim Handelsregister angemeldet werden. Hinsichtlich der gewünschten Anonymität bestehen verschiedene Optionen:
a) Anonymität des Gesellschafters (Member) Das Firmenregister von Wyoming enthält grundsätzlich keine Angaben zu Gesellschaftern von dort registrierten LLC‘s. Um die Eigentumsverhältnisse einer LLC anonym zu halten, ist daher grundsätzlich kein Treuhand-Gesellschafter notwendig. Eine Anonymitätslücke entsteht jedoch, wenn eine Zweigniederlassung der LLC beim deutschen Handelsregister angemeldet werden soll: Hierfür muss ein Gesellschafterbeschluss beim Handelsregister eingereicht werden, der den Namen des Gesellschafters enthält. Die Anonymität des wahren Gesellschafters einer LLC mit deutscher Zweigniederlassung kann mithin nur über einen Treuhand-Gesellschafter gewahrt werden. Zum Preis von EUR 150 stellen wir einen treuhänderischen Gründungsgesellschafter, der die Unterschrift im Gesellschafterbeschluss leistet und dann die Geschäftsanteile an den wahren, anonym bleibenden Gesellschafter abtritt. => Bitte buchen Sie für diese Gestaltung im LLC-Bestellformular das D-Paket Teiltreuhand (EUR 1.210).
b) Anonymität des Geschäftsführers (Manager) Wenn nicht ausdrücklich gewünscht, enthalten die Articles of Organization keine Angaben über den Manager. Auch der Secretary of State erhält dann keine Information darüber, wer die LLC als Manager vertritt. Diese Option, die Sie bei der LLC-Gründung über Limited24 frei wählen können, kommt allerdings nur in Frage, wenn Ihre LLC keine deutsche Zweigniederlassung errichten soll und auch sonst nicht in beglaubigter Form handeln soll (wie z.B. bei Gründung einer deutschen GmbH als Tochtergesellschaft), wenn also kein beglaubigter Vertretungsnachweis benötigt wird. Denn als Vertretungsnachweis dient eine Abschrift der Articles of Organization. Hier haben Sie, wenn ein Vertretungsnachweis benötigt wird, folgende Möglichkeiten:
=> Bitte buchen Sie für diese Gestaltung im Bestellformular das D-Paket Teiltreuhand (EUR 1.210).
=> Bitte buchen Sie für diese Gestaltung im Bestellformular das D-Paket Volltreuhand (EUR 1.930).
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